Pfarrstelle I ist seit April 2022 vakant. Pfr. Schneider übernimmt die Vakanzvertretung. Diese umfasst die Organisation der Gottesdienste, die Durchführung von Amtshandlungen wie Taufen, Hochzeiten und Beerdigungen, die Seelsorge und die Verwaltung der Pfarrstelle I. Bei Neubesetzung der Pfarrstelle wird die Pfarrdienstordnung überarbeitet.
Wenn eine Gemeinde zwei Pfarrer hat, ist es gut zu wissen, wer von beiden für welche Themen und Arbeitsbereiche besonders ansprechbar ist. Um dies verbindlich und transparent zu regeln, hat der Kirchenvorstand gemeinsam mit den Pfarrern die Aufgabenverteilung und Zuständigkeiten für den Pfarrdienst in der Christuskirchengemeinde neu geordnet.
Dies alles ist in einer sogenannten Pfarrdienstordnung zusammengefasst. Die Zuständigkeiten für alle Arbeitsgebiete sind in der Pfarrdienstordnung wie folgt geregelt:
Die beiden Seelsorgebezirke der Gemeinde bleiben in der bisherigen Form erhalten. Pfarramt I (Pfrin. Schwenk) ist für alle Gemeindeglieder östlich der Heidelberger Landstraße zuständig, Pfarramt II (Pfr. Schneider) für das Gebiet westlich der Heidelberger Landstraße. Diese Zuordnung gilt für seelsorgerliche Anliegen, Geburtstags- und Krankenbesuche sowie die Begleitung von Trauerfällen und Bestattungen.
Gottesdienste, Taufen und Hochzeiten werden gemeinsam von beiden Pfarrern verantwortet und jeweils nach Absprache und Gottesdienstplan zugeordnet. Die Konfirmandenarbeit liegt zurzeit bei Pfarrerin Schwenk, da Pfr. Schneider dies aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr leisten kann. Hierfür gilt keine Zuordnungen nach Pfarrbezirken.
Darüber hinaus gibt es folgende Verantwortlichkeit für besondere Arbeitsbereiche:
Pfarramt I (Pfrin. Schwenk)
- Verwaltung und religionspädagogische Begleitung der Kita
- Frauenarbeit: Begleitung des Frauenkreises und des Kreises „Frauen in Bibel und Kirche“
- Gemeindliche Diakonie einschließlich Besuchsdienst und Mitarbeiterqualifizierung
- Seniorenarbeit u.a. Offene Gemeinde
- Arbeit mit Kindern und Familien (Mini- und Kindergottesdienst, Tauferinnerung)
- Konfirmandenarbeit
- Gemeindepartnerschaften nach Südafrika und Zahna (Partnerschaftsausschuss)
- Gestaltung des Gemeindebriefes (Redaktion Kirchenfenster).
Pfarramt II (Pfr. Schneider)
- Kirchengemeindliche Verwaltung und Vertretung der Gemeinde nach außen
(Vorsitz des Kirchenvorstands) - Kirchenmusikalische Arbeit (Kirchenmusikausschuss)
- Öffentlichkeitsarbeit (außer Gemeindebrief)
- Ökumene (Ökumenischer Arbeitskreis Eberstadt)
- Jugendarbeit und Arbeit mit jungen Erwachsenen (Kinder- und Jugendausschuss)
- Gemeindepädagogische Arbeit der Christuskirchengemeinde und der Region Eberstadt
- Stiftung Christuskirche+plus
- Ausschuss für Gemeindekultur (u.a. Lichtkonzept Kirche, Kirchenkaffee)
- Koordinierung der Jahresplanung (Gottesdienste)
- Kirchbuchführung
Beide Pfarrer sind Mitglieder der Dienstbesprechung und tauschen sich regelmäßig über die Arbeit in der Gemeinde aus. Sie haben Sitz und Stimme in den Ausschüssen des Kirchenvorstands, die ihrem Verantwortungsbereichen entsprechen. Beide Pfarrer haben Sitz und Stimme im Ausschuss für Gemeindearbeit und im Festausschuss.
Freie Tage
Pfarrerin Schwenk: Donnerstag
Pfarrer Schneider: Freitag
Pfarrer Walter Schneider