Pfarrdienstordnung: Aufgabenverteilung der Pfarrer
Wenn eine Gemeinde zwei Pfarrer hat, ist es gut zu wissen, wer von beiden für welche Themen und Arbeitsbereiche besonders ansprechbar ist. Um dies verbindlich und transparent zu regeln, hat der Kirchenvorstand gemeinsam mit den Pfarrern die Aufgabenverteilung und Zuständigkeiten für den Pfarrdienst in der Christuskirchengemeinde neu geordnet.
Dies alles ist in einer sogenannten Pfarrdienstordnung zusammengefasst. Die Zuständigkeiten für alle Arbeitsgebiete sind in der Pfarrdienstordnung wie folgt geregelt:
Die beiden Seelsorgebezirke der Gemeinde bleiben in der bisherigen Form erhalten. Pfarramt I (Pfr. Seel) ist für alle Gemeindeglieder östlich der Heidelberger Landstraße zuständig, Pfarramt II (Pfr. Schneider) für das Gebiet westlich der Heidelberger Landstraße. Diese Zuordnung gilt für seelsorgerliche Anliegen, Geburtstags- und Krankenbesuche sowie die Begleitung von Trauerfällen und Bestattungen.
Gottesdienste, Taufen und Hochzeiten werden gemeinsam von beiden Pfarrern verantwortet und jeweils nach Absprache und Gottesdienstplan zugeordnet. Die wöchentliche Konfirmandenarbeit liegt zurzeit bei Pfarrer Seel, da Pfr. Schneider dies aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr leisten kann. Dieser bietet aber Blocktage und Kurse für Konfirmanden an. Für die Anmeldung zur Konfirmation gibt es keine Zuordnungen nach Pfarrbezirken.
Darüber hinaus gibt es folgende besondere Arbeitsbereiche, über deren endgültige Zuordnung noch nicht abschließend entschieden ist :
Pfarramt I (Pfr. Seel)
- Religionspädagogische Begleitung der Kita
- Arbeit mit Kindern und Familien (Mini- und Kindergottesdienst, Tauferinnerung)
- Gemeindliche Diakonie einschließlich Besuchsdienst und Mitarbeiterqualifizierung
- Seniorenarbeit u.a. Offene Gemeinde
- Konfirmandenarbeit
- Gemeindepartnerschaften nach Südafrika und Zahna (Partnerschaftsausschuss)
- Jugendarbeit und Arbeit mit jungen Erwachsenen (Kinder- und Jugendausschuss)
- Gemeindepädagogische Arbeit der Christuskirchengemeinde und der Region Eberstadt
- Gestaltung des Gemeindebriefes (Redaktion Kirchenfenster).
Pfarramt II (Pfr. Schneider)
- Kirchengemeindliche Verwaltung und Vertretung der Gemeinde nach außen
(Vorsitz des Kirchenvorstands) - Kirchenmusikalische Arbeit (Kirchenmusikausschuss)
- Öffentlichkeitsarbeit (außer Gemeindebrief)
- Ökumene (Ökumenischer Arbeitskreis Eberstadt)
- Stiftung Christuskirche+plus
- Ausschuss für Gemeindekultur (u.a. Lichtkonzept Kirche, Kirchenkaffee)
- Koordinierung der Jahresplanung (Gottesdienste)
- Kirchbuchführung
Beide Pfarrer sind Mitglieder der Dienstbesprechung und tauschen sich regelmäßig über die Arbeit in der Gemeinde aus. Sie haben Sitz und Stimme in den Ausschüssen des Kirchenvorstands, die ihrem Verantwortungsbereichen entsprechen. Beide Pfarrer haben Sitz und Stimme im Ausschuss für Gemeindekultur und im Festausschuss.
Freie Tage
Pfarrer Schneider: Freitag
Pfarrer Seel: nach Absprache
Pfarrer Walter Schneider