Kirchenmitgliedschaft

Mitgliedschaft in der Evangelischen Kirche

Mitglied der Evangelischen Kirche wird man durch die Taufe. Diese kann als Kind, als Jugendlicher oder im Erwachsenenalter erfolgen. Mit der Taufe verbunden ist ein Taufunterricht für Erwachsene bzw. der Konfirmandenunterricht. Das Sakrament der Taufe ist unter den meisten christlichen Kirchen gegenseitig anerkannt und geht auch durch einen späteren Kirchenaustritt nicht verloren. Bei einem Wiedereintritt oder Übertritt aus einer anderen Konfession wird daher die Taufe nicht wiederholt.
 

Sie sind evangelisch getauft, aber ausgetreten und wollen wieder in die evangelische Kirche eintreten?

Zum Wiedereintritt in die Evangelische Kirche nehmen Sie bitte Kontakt zu einem der Pfarrer auf, um einen Gesprächstermin zu vereinbaren. Zu diesem bringen Sie bitte Ihre Taufurkunde und die Urkunde Ihres Kirchenaustritts mit. Gemeinsam wird das Wiedereintrittsformular ausgefüllt und beurkundet. Damit sind Sie wieder Mitglied der Evangelischen Kirche. Die Mitteilung hierüber wird von uns an das Meldeamt geschickt und auf Ihrer Lohnsteuerkarte wird das Merkmal "ev." eingetragen.
 

Sie sind getauftes Mitglied einer anderen Kirche und wollen in die evangelische Kirche übertreten?

Der Wechsel der eigenen Konfession ist ein Entschluss, der nicht auf die leichte Schulter genommen werden sollte. Auch wenn jemand kein besonders enges Verhältnis zur eigenen Kirche hat, so prägen doch die Erfahrungen mit dieser Kirche das eigene religiöse Verständnis erheblich und in der neuen Konfession ist manches anders und ungewohnt.

Wenn Sie einen Konfessionswechsel wollen, vereinbaren Sie bitte einen Gesprächstermin mit einem der Pfarrer. Zu diesem bringen Sie bitte Ihre Taufurkunde und die Urkunde Ihres Kirchenaustritts aus der ehemaligen Konfession mit. Gemeinsam wird das Formular für den Kirchenübertritt ausgefüllt und beurkundet. Damit sind Sie Mitglied der Evangelischen Kirche. Die Mitteilung hierüber wird von uns an das Meldeamt geschickt und auf Ihrer Lohnsteuerkarte wird das Merkmal "ev." eingetragen.


Sie wollen aus der evangelischen Kirche austreten?

Wir bedauern es natürlich sehr, wenn Sie sich entschlossen haben aus der Kirche auszutreten. Die Gründe dafür sind unserer Erfahrung nach sehr verschieden: finanzielle Erwägungen, Ärger über Aussagen der Kirche oder Verhalten der Amtsträger bis hin zu ganz persönlichen Gründen.

Wir bieten Ihnen in jedem Fall an, über den geplanten Austritt noch einmal mit uns zu sprechen. Vielleicht lassen sich Dinge klären oder für Sie angemessene Lösungen finden. Bedenken Sie auch, dass Sie mit dem Austritt alle kirchlichen Rechte verlieren (Patenamt, Wahlmöglichkeit und Wählbarkeit in den Kirchenvorstand). 

Sollten Sie bei Ihrem Entschluss bleiben, so müssen wir Sie für den Kirchenaustritt an das Bürgerbüro der Stadt Darmstadt verweisen. Nur dort ist der Austritt möglich. Wir als Kirche bekommen darüber eine Mitteilung.

Die Tür zur Kirche bleibt für Sie aber auch nach einem Austritt offen. Gerne heißen wir Sie weiterhin in Gottesdiensten und Veranstaltungen unserer Kirche willkommen. Auch ein Wiedereintritt in die Kirche ist jederzeit möglich und wir unterstützen Sie gerne dabei.