Kirchenvorstand

Aufgaben des Kirchenvorstands

Der Kirchenvorstand ist das Leitungsgremium der Kirchengemeinde. Er trifft sich in der Regel ein Mal im Monat zu einer nichtöffentlichen Sitzung.

Die Größe des Kirchenvorstands richtet sich nach der Mitgliederzahl der Gemeinde; für die Christuskirchengemeinde sind es 15 Personen: 13 von der Gemeinde gewählte oder durch den Kirchenvorstand berufene Mitglieder und die beiden Pfarrer, die qua Amt Mitglieder des Kirchenvorstands sind.

Die Bedeutung der Kirchengemeinde und des Kirchenvorstands wird aus der Kirchenordnung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) deutlich. Noch vor 100 Jahren war das Kirchenoberhaupt in Hessen der Großherzog. Heute ordnet und verwaltet jede Kirchengemeinde ihre Angelegenheiten im Rahmen der kirchlichen Ordnung in eigener Verantwortung. Lediglich übergeordnete Aufgaben sind übergeordneten Stellen (z.B. Dekanat oder Kirchenleitung) vorbehalten. Insbesondere die Finanzhoheit ist festgelegt, wenn auch an die kirchenrechtliche Aufsicht gebunden.

In der Kirchenordnung sind die Rechte und Pflichten des Kirchenvorstands niedergelegt. Die Verantwortung ist umfassend. Der Kirchenvorstand ist für die Einhaltung der kirchlichen Ordnungen in der Kirchengemeinde verantwortlich. Er verwaltet das Kirchenvermögen. Der Kirchenvorstand hat das Hausrecht und bestimmt die Grundstücksverwaltung. Er hat die Dienstaufsicht über Mitarbeiter und die Vertretung im Rechtsverkehr inne.

Die Zusammensetzung ist hierauf ausgerichtet. Neben den Pfarrpersonen sollen besonders geeignete Gemeindemitglieder gewählt werden. Diese werden alle sechs Jahre per Urwahl bestimmt. Im Kirchenvorstand sollen sich die verschiedenen Begabungen und Fähigkeiten versammeln und bündeln.

Kontakt Kirchenvorstand

Pfarrer  Walter Schneider
(Vorsitzender)

Tel. 06151-537154
walter.schneider@ekhn.de

Lars Pause
(Stellv. Vorsitzender)

lars.pause@christuskirche-eberstadt.de

   Sitzungstermine des Kirchenvorstands (nicht öffentlich)