Schutzkonzept für die kirchenmusikalische Arbeit
der Christuskirchengemeinde Darmstadt-Eberstadt
1. Prämisse
Kirchenmusikalische Aktivitäten und Konzerte können auf Grundlage dieses Schutzkonzeptes in Kirche und Gemeindehaus sowie im Freien wieder stattfinden. Die Verantwortung für die Einhaltung der Schutz- und Hygieneregeln liegt beim Kirchenmusiker (Herrn Mann) bzw. bei den Verantwortlichen der Musikgruppen oder beim Konzertveranstalter. Diese haben die Teilnehmenden an Proben, Unterricht und Veranstaltung über die Schutzregeln zu informieren und die Negativnachweise zu kontrollieren.
2. Chorproben und Proben von Musikgruppen mit Gesang oder Bläsern
Chorproben und Proben von Musikgruppen mit Gesang oder Bläsern unterliegen den folgenden Voraussetzungen:
- Negativnachweis (3G) in geschlossenen Räumen
- Abstand von 1,5 Metern untereinander und 3 Metern zur Leitung
- In geschlossenen Räumen besteht Maskenpflicht. Diese entfällt, sobald Personen einen festen Platz unter Wahrung des Mindestabstands einnehmen.
- Eine Lüftung hat nach 30 Minuten zu erfolgen.
Werden ausschließlich vollständig geimpfte und genesene Personen mit Negativnachweis und Kinder unter zwölf Jahren mit Negativnachweis eingelassen, entfallen die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske, die Notwendigkeit eines Abstands- und Hygienekonzepts sowie eine Obergrenze (2G-Zugangsmodell).
3. Musikunterricht
Musikunterricht ist in Präsenzform unter folgenden Voraussetzungen möglich:
- Der Unterricht soll auf feste Gruppen oder Kleingruppen beschränkt werden.
- Bei Gesangsunterricht und Unterricht für Blasinstrumente ist ein Mindestabstand von 3m zur musikalischen Leitung und 1,5 m untereinander vorgeschrieben, in allen anderen Fällen ist für alle ein Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten.
- Es besteht in geschlossenen Räumen Maskenpflicht, die entfällt, sobald Personen einen festen Platz unter Wahrung des Mindestabstands einnehmen.
- In geschlossenen Räumen ist ein Negativnachweis für Gesangsunterricht und Unterricht für Blasinstrumente erforderlich.
Werden ausschließlich vollständig geimpfte und genesene Personen mit Negativnachweis und Kinder unter zwölf Jahren mit Negativnachweis eingelassen, entfallen die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske, die Notwendigkeit eines Abstands- und Hygienekonzepts sowie eine Obergrenze (2G-Zugangsmodell).
4. Musik im Gottesdienst
Vokal- und Instrumentalmusik, auch Blasinstrumente, sind im Gottesdienst möglich. Im großen Kirchenraum der Christuskirche kann die empfohlene Anzahl von 8-10 Vokalisten oder Bläsern überschritten werden. Der Abstand der Musiker untereinander beträgt mind. 1,5 m, der zur musikalischen Leitung 3 m. Zusätzlich müssen alle Musiker einen Negativnachweis vorweisen (3G); ein Schnelltest vor Ort gilt hierbei nicht.
5. Kirchenmusikalische Konzerte und Konzerte von Dritten in der Christuskirche
Konzerte und Veranstaltungen mit bis zu insgesamt 1.000 Personen im Freien und insgesamt 500 Personen in geschlossenen Räumen, jeweils zuzüglich vollständig Geimpfter und Genesener, sind möglich. Nur in geschlossenen Räumen ist ein Negativnachweis erforderlich. Ein Schutz- und Hygienekonzept muss vom jeweiligen Veranstalter vorgelegt werden.
Werden ausschließlich vollständig geimpfte und genesene Personen mit Negativnachweis und Kinder unter zwölf Jahren mit Negativnachweis eingelassen, entfallen die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske, die Notwendigkeit eines Abstands- und Hygienekonzepts sowie eine Obergrenze (2G-Zugangsmodell).
Für Ausführende, die Singen oder ein Blasinstrument spielen, gilt die Einhaltung eines Mindestabstands von 3 m zur musikalischen Leitung und 1,5 m untereinander.
Darmstadt, 5. Oktober 2021
Der Kirchenvorstand