Schutzkonzept für Gottesdienste
in der Ev. Christuskirchengemeinde Darmstadt-Eberstadt
1. Prämisse
Auf Grundlage der hessischen Coronavirus-Schutzverordnung vom 16. September 2021 hat die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau am 20. September 2021 Grundsätze zum Schutz der Gesundheit vor einer SARS COV 2-Infektion in Gottesdiensten veröffentlicht.
Zur Umsetzung dieser Regeln in der Christuskirchengemeinde beschließt der Kirchenvorstand das folgende Schutzkonzept. Der Kirchenvorstand ist sich seiner besonderen Verantwortung für den Schutz der Gesundheit bewusst. Ziel aller im Folgenden beschriebenen Schutzmaßnahmen ist die Minimierung von Infektionsrisiken in den Gottesdiensten.
Sollten staatliche Vorgaben strengere Auflagen (z.B. bei Erreichen einer höheren Eskalationsstufe) machen als in diesem Schutzkonzept festgehalten, so gelten diese automatisch auch für die Christuskirchengemeinde.
2. Maßnahmen
Die Teilnahme an Gottesdiensten wird auf eine den Abstandsregelungen entsprechende Höchstzahl von Personen beschränkt. Diese beträgt für die Christuskirche maximal 180 Personen, die an 90 Platzmarkierungen sitzen können. Zugrunde gelegt wird dabei ein doppeltes Schachbrettmuster. An jeder Platzmarkierung dürfen maximal zwei Personen sitzen. Alternativ dazu können Familienverbände in einer Reihe zusammensitzen. Die Bänke davor und dahinter werden in diesem Fall freigehalten.
Wenn alle Plätze besetzt sind, werden keine weiteren Besucher eingelassen. Für Gottesdienste, bei denen mit einer Auslastung der Kapazität zu rechnen ist, ist eine vorherige Anmeldung erforderlich, die auch durch ein digitales Anmeldetool erfolgen kann.
Personen mit Symptomen einer Covid-19-Erkrankung wie beispielsweise Husten, Fieber oder Halsschmerzen dürfen nicht an dem Gottesdienst teilnehmen und werden gebeten, auf mediale Gottesdienste auszuweichen.
Im Haupteingang der Kirche werden Markierungen im Abstand von 1,5 Meter angebracht. Am Eingang steht Desinfektionsmittel zum Desinfizieren der Hände bereit. Beim Betreten und Verlassen der Kirche ist eine medizinische Maske zu tragen und Abstand von 1,5 Metern zu halten. Die Maske kann am Platz abgenommen werden und muss dort nur während des Gemeindegesangs getragen werden.
Die Kirchenvorsteher begrüßen und unterstützen die Gottesdienstbesucher beim Einnehmen der Plätze, die über die Mittel- und die Seitengänge erreicht werden können. Die vorderen Plätze sollen zuerst besetzt werden.
Das Gemeindesingen ist mit medizinischer Maske erlaubt. Auf liturgische Handlungen, die Berührung voraussetzen, wird im Gottesdienst verzichtet.
Die Kirche wird nach dem Gottesdienst nur über die Seitengänge in zwei Richtungen verlassen: a) durch den Hauptausgang und b) durch den Nebenausgang. Am Ende des Gottesdienstes wird auf die Regeln zum Verlassen der Kirche hingewiesen.
Die Kollekte wird am Ausgang kontaktlos eingesammelt.
Für besondere Gottesdienste (z.B. Tauf-, Trau- oder Musikgottesdienste) kann festgelegt werden, dass nur vollständig Geimpfte und Genesene über 12 Jahre (2G) teilnehmen dürfen. Kinder von 6 bis 12 Jahren erbringen einen Negativnachweis. Die entsprechenden Nachweise werden am Eingang kontrolliert. Für solche Gottesdienste gilt keine Teilnehmerobergrenze, das Abstandsgebot und die Maskenpflicht entfallen. Bei Gottesdiensten unter 25 Personen (incl. Mitwirkender) entfallen ebenfalls das Abstandsgebot und die Maskenpflicht.
3. Hygiene
Die allgemeinen Hygieneregeln sind auch im Gottesdienst einzuhalten. Die Kirchenvorsteher achten auf die Einhaltung. Nach dem Gottesdienst werden Türgriffe und Handläufe vom Küster desinfiziert. Der Kirchenraum wird vor und nach dem Gottesdienst ausreichend gelüftet. Gesangbücher werden nach dem Gottesdienst desinfiziert oder bleiben mind. 72 Stunden nicht im Gebrauch.
4. Heizung
Die Kirchenheizung im Umluftbetrieb wird vor und nach einem Gottesdienst zur Raumaufheizung genutzt. Sobald sich im Kirchenraum Menschen aufhalten, wird die Lüftungsanlage abgeschaltet. Um erhöhten Luftbewegungen im Kirchenraum durch Konvektion und Fallwinde an den kühlen Umschließungsflächen entgegenzuwirken, wird die Grundtemperatur der Heizungsanlage auf 10°C erhöht.
5. Taufe
Taufen können im Gemeindegottesdienst oder zu gesonderten Taufterminen mit jeweils einer Tauffamilie gefeiert werden. Die Pfarrperson desinfiziert ihre Hände unmittelbar vor der Taufhandlung und alle am Taufritus beteiligten Personen tragen eine medizinische Maske. Der Segen für Eltern und Paten wird unter Einhaltung des Mindestabstands gespendet. Die Taufurkunde und die Patenscheine werden zum Mitnehmen für die Familie bereitgelegt.
Wird die Taufe in einem Gottesdienst mit weniger als 25 Personen oder als 2G-Gottesdienst vollzogen, werden die Hygienemaßnahmen mit der Familien vorher abgesprochen.
6. Abendmahl
Das Abendmahl wird als Wandelabendmahl gefeiert. Die Teilnehmer gehen mit medizinischer Maske über den Mittelgang nach vorne und über den Seitengang zurück. Es wird nur mit einem Element (Brot/Oblate) gefeiert. Das Brot liegt mit ausreichend Abstand bereit. Gemeindemitglieder nehmen das Brot vom Tisch und essen dieses am Sitzplatz.
Alternativ kann das Abendmahl auch so gefeiert werden, dass das Brot in kleinen Tütchen und der Wein bzw. der Traubensaft in geschlossenen Kunststoffgefäßen am Platz oder am Eingang bereitgehalten wird.
7. Gottesdienste im Freien
Auch für Gottesdienste im Freien ist ein Hygienekonzept zu erstellen. Die vorgesehene Fläche ist durch geeignete Mittel (Flatterband, Zäune) abzugrenzen. Die maximale Zahl der Gottesdienstteilnehmenden ergibt sich aus der Geländegröße wobei 5 m2 pro Person vorzusehen sind. Gemeindegesang ist ohne Maske möglich. Von Sängern sowie Musizierenden mit Blasinstrumenten ist ein Negativnachweis vorzulegen; ein Schnelltest vor Ort gilt dabei nicht. Im Übrigen gelten die gleichen Regelungen wie für Gottesdienste in geschlossenen Räumen.
8. Gottesdienste mit Musik
Vokal- und Instrumentalmusik, auch Blasinstrumente, sind im Gottesdienst möglich. Im großen Kirchenraum der Christuskirche kann die empfohlene Anzahl von 8-10 Vokalisten oder Bläsern überschritten werden. Der Abstand der Musiker untereinander beträgt mind. 1,5 m, der zur musikalischen Leitung 3 m. Zusätzlich müssen alle Musiker einen Negativnachweis vorweisen (3G); ein Schnelltest vor Ort gilt hierbei nicht.
Darmstadt, 5. Oktober 2021
Der Kirchenvorstand